
Option Beitragsbefreiung
Die Beitragsbefreiung kann optional in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gewählt werden. Im Falle einer Berufsunfähigkeit übernimmt die BU-Versicherung die Zahlung Ihrer Beiträge zur Lebensversicherung. Auch bei Wegfall Ihres Einkommens erhalten Sie so den vollständigen Todesfall-Schutz und besparen bei kapitalbildender Lebensversicherung weiterhin Ihre Altersvorsorge.
Pflicht: Die Gesundheitsprüfung
Bei Abschluss Ihrer Lebens-Versicherung müssen Sie Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Versicherer bewerten Ihr Sterbens-Risiko und entscheiden über die Annahme sowie Beitragshöhe. Nachweislich falsche Angaben können den Versicherer von der Leistungserbringung befreien.


Leistung im Todesfall
Zahlungen von Todesfall-Leistungen sind für den Begünstigten in der Regel einkommens-steuerfrei. In Abhängigkeit des Verwandtschafts-Grades und der Erbschafts-Höhe fällt unter Umständen Erbschaftssteuer an. So genannte Über-Kreuz-Regelungen oder Differenzierung des Versicherungsnehmers und des Begünstigten sowie ergänzende Term-Fix-Regelungen reduzieren die Steuerlast.