
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente (Basisrente) eignet sich für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die lebenslange Rente ist in der Auszahlungsphase zu versteuern.
Das angesparte Kapital ist nicht flexibel verfügbar – es ist keine Kapital-Auszahlung oder Vererbbarkeit vorgesehen. Optional kann eine Hinterbliebenen-Rente, eine Beitrags-Rückgewähr oder Renten-Garantiezeit vereinbart werden.
Riester-Rente
Die Riester-Rente steht allen SV-pflichtig Beschäftigten und Beamten, deren nicht erwerbstätigen Ehepartnern, geringfügig Beschäftigten, Wehrdienst leistenden und u.U. Unternehmern offen. Insbesondere Familien mit Kindern profitieren von einer staatlichen Förderung. Die lebenslange Rente ist in der Auszahlungsphase zu versteuern.
Eine einmalige Kapital-Auszahlung (bis zu 30% des angesparten Kapitals) oder Umwandlung in Wohn-Riester zum Erwerb einer eigengenutzten Immobilie ist mit Renten-Beginn förder-unschädlich möglich. Die vollständige Auszahlung ist förderschädlich möglich. Bei Tod während der Ansparphase kann das Sparkapital in den Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden.
